HRB 114289 B: Ambulanter Pflegedienst Regina Zukanovic GmbH, Berlin, Revaler Str. 102, 10243 Berlin. Geschäftsführer: 2. Meyer, Michael, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Ambulanter Pflegedienst Regina Zukanovic GmbH, Berlin(Revaler Str. 102, 10243 Berlin). Prokura: 1. Kommol, Bernd, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
Ambulanter Pflegedienst Regina Zukanovic GmbH, Berlin(Revaler Str. 102, 10243 Berlin). Firma: Ambulanter Pflegedienst Regina Zukanovic GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin Gegenstand: Die häusliche Alten- und Krankenpflege, Erbringung von Leistungen der Pflegeversicherung, Erbringung von Leistungen der Familienpflege, Psychosoziale Betreuung, Anleitung und Unterstützung pflegender Angehöriger. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Zukanovic, Regina, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 23.06.2008 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch Ausgliederung des unter der Firma Ambulanter Pflegedienst Regina Zukanovic e.Kfr. vom Inhaber Regina Zukanovic geführten Einzelunternehmens mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 41127 B) aus seinem Vermögen gemäß dem Ausgliederungsplan vom 23.06.2008. Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitig erfolgen Eintragung in das Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Gläubigern, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung des Beschlusses als nach § 10 des Handelsgesetzbuches bekannt gemacht gilt, ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern nicht zu, die im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus der Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..