HRB 99619 B: Ambulantes Gesundheitszentrum der Charité GmbH, Berlin, Chariteplatz 1, 10117 Berlin. Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Kaden, Cornelia; 2. Hummel, Frigga, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Einzelprokura
HRB 99619 B: Ambulantes Gesundheitszentrum der Charité GmbH, Berlin, Chariteplatz 1, 10117 Berlin. Änderung zu Nr. 3: hinsichtlich der Vetretungsbefugnis; Geschäftsführer: Dr. Wauer, Helmar Jens; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Prokura: 1. Kaden, Cornelia, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer
Ambulantes Gesundheitszentrum der Charité GmbH, Berlin, Chariteplatz 1, 10117 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Chariteplatz 1, 10117 Berlin.
Ambulantes Gesundheitszentrum der Charité GmbH, Berlin, Luisenstraße 13, 10117 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2010 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Ambulantes Gesundheitszentrum der Charité - Universitätsmedizin Berlin Campus Benjamin Franklin GmbH (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 99618 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
Ambulantes Gesundheitszentrum der Charité GmbH, Berlin, Luisenstraße 13, 10117 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2010 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Ambulantes Gesundheitszentrum der Charité - Universitätsmedizin Berlin Campus Virchow-Klinikum GmbH (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 99621 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
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