HRB 737341: Amenda Transport GmbH Ulm, Ulm, Benzstraße 22, 89079 Ulm. Die Eintragung der Abspaltung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Alfred Amenda & Sohn Transport GmbH", Hohenwart (Amtsgericht Ingolstadt HRB 190108) am 10.10.2018 erfolgt. Gemäß § 137 Abs. 3 UmwG von Amts wegen eingetragen.
HRB 737341: Amenda Transport GmbH Ulm, Ulm, Benzstraße 22, 89079 Ulm. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.08.2018. Geschäftsanschrift: Benzstraße 22, 89079 Ulm. Gegenstand: Die Durchführung und die Vermittlung von Transporten aller Art. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Amenda, Alfred, Hohenwart, * ‒.‒.‒‒; Amenda, Sebastian, Hohenwart, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Amenda, Petra, Hohenwart, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Abspaltung des Teilbetriebs "Transportbetrieb Ulm" aus dem Vermögen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Alfred Amenda & Sohn Transport GmbH", Hohenwart (Amtsgericht Ingolstadt HRB 190108) nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 08.08.2018 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 08.08.2018. Die Abspaltung wird erst mit der Eintragung der Abspaltung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.