HRB 129662: Amnis Energie GmbH, Hamburg, Buxtehuder Str. 112b, 21073 Hamburg. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRB 129662: Amnis Energie GmbH, Hamburg, Buxtehuder Str. 112b, 21073 Hamburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67a IN 233/18) vom 06.08.2018 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers ist eingeschränkt. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 129662: Amnis Energie GmbH, Hamburg, Buxtehuder Str. 112b, 21073 Hamburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67a IN 233/18) vom 04.07.2018 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
Amnis Energie GmbH, Hamburg, Buxtehuder Str. 112b, 21073 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.07.2013. Geschäftsanschrift: Buxtehuder Str. 112b, 21073 Hamburg. Gegenstand: die bundesweite Beratung zu individuellen und bedarfsgerechten Strom- und Gastarifen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Völcks, Matthias, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Richter, Reinhard, Mellingen, geb. ‒.‒.‒‒ unter der Firma Amnis Energie e.K. in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 116342) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 01.07.2013. Die Ausgliederung ist mit Eintragung im Register der übertragenden Amnis Energie e.K. am 18.11.2013 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.