HRA 25197: Ampenova GmbH & Co. KG, Remscheid, Berghauser Straße 62, 42859 Remscheid. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 04.12.2021 im Wege des Formwechsels in die Ampenova GmbH mit Sitz in Remscheid ( AG Wuppertal HRB 32421) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 32421: Ampenova GmbH, Remscheid, Berghauser Straße 62, 42859 Remscheid. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.12.2021. Geschäftsanschrift: Berghauser Straße 62, 42859 Remscheid. Gegenstand: Die Gesellschaft ist im Handel mit und der Installation von Photovoltaik-Produkten, Batteriespeichern, Wallboxen, Infrarotheizungen, PCM-Heizungen, Wärmepumpen, Klimaanlagen und Zubehör tätig und erbringt die damit im Zusammenhang stehenden Beratungs- und Konzeptionsleistungen. Stammkapital: 26.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kirsch, Julian, Wuppertal, * ‒.‒.‒‒; Postler, Pascal, Radevormwald, * ‒.‒.‒‒; Sitnikov, Esther, Krefeld, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Ampenova GmbH & Co. KG, Remscheid (Amtsgericht Wuppertal, HRA 25197) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 04.12.2021. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.