HRB 49392: An den Obstgärten Bauträger GmbH, Ingelheim am Rhein, Rheinstraße 194 b, 55218 Ingelheim am Rhein. berichtigende Ergänzung von Amts wegen Gesellschaftsvertrages vom 22.01.2020.
HRB 49392: An den Obstgärten Bauträger GmbH, Ingelheim am Rhein, Rheinstraße 194 b, 55218 Ingelheim am Rhein. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der An den Obstgärten Bauträger GmbH & Co. KG, Ingelheim am Rhein (Amtsgericht Mainz, HRA 40224) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 22.01.2020. Geschäftsanschrift: Rheinstraße 194 b, 55218 Ingelheim am Rhein. Der Erwerb, das Halten, das Errichten und Instandsetzen von Grundstücken, Immobilien, die Veräußerung, die Vermietung sowie die Verwaltung von Grundbesitz. Für die Durchführung dieser Tätigkeiten kann sich die Gesellschaft der Dienste Dritter bedienen. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Badrot, Tina Isabel, geb. Gemünden, Gau-Algesheim, * ‒.‒.‒‒; Gemünden, Dirk Arved, Gau-Algesheim, * ‒.‒.‒‒; Gemünden, Tim Patrick, Ingelheim am Rhein, * ‒.‒.‒‒; Graf von Pfeil, Friedrich Albrecht, Odernheim am Glan, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 40224: An den Obstgärten Bauträger GmbH & Co. KG, Ingelheim am Rhein, Rheinstraße 194 b, 55218 Ingelheim am Rhein. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 22.01.2020 im Wege des Formwechsels in die An den Obstgärten Bauträger GmbH mit Sitz in Ingelheim am Rhein (Amtsgericht Mainz, HRB 49392) umgewandelt. Der Formwechsel ist mit der zeitgleichen Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform wirksam geworden. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
An den Obstgärten Bauträger GmbH & Co. KG, Ingelheim am Rhein, Rheinstraße 194 b, 55218 Ingelheim am Rhein.Geschäftsanschrift: Rheinstraße 194 b, 55218 Ingelheim am Rhein.
An den Obstgärten Bauträger GmbH & Co. KG, Ingelheim am Rhein (Heinrich-Wieland-Str. 11, 55218 Ingelheim am Rhein, Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung und die Veräußerung eigenen und fremden Vermögens, der Erwerb von bebauten und unbebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, insbesondere der Grundstücke "An den Obstgärten" und "Am Mittelweg" in Mainz-Finthen, seine Wohnbebauung, sowie die Nutzung der gesellschaftseigenen Grundstücke sowie deren vollständige oder teilweise Veräußerung. Die Gesellschaft kann in diesem Rahmen alle Geschäfte tätigen, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten, insbesondere gemäß § 34 c Gewerbeordnung (solange die Genehmigung hierfür nicht vorliegt) und gemäß § 1 KWG.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: An den Obstgärten Verwaltungs GmbH, Ingelheim am Rhein (AG Mainz HRB 40494), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.