HRB 19821: Marina Müller Praxis für Physiotherapie GmbH, Leipzig, Dieskaustraße 290, 04249 Leipzig. Die Gesellschafterversammlung vom 14.06.2017 hat die Änderung des § 1 (Firma und Sitz - bzgl. Firma) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: An den Pappeln - Praxis für Physiotherapie GmbH. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Müller, Marina, Leipzig, * ‒.‒.‒‒.
Marina Müller Praxis für Physiotherapie GmbH, Leipzig, Dieskaustraße 290, 04249 Leipzig. Die Gesellschafterversammlung vom 01.02.2012 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR.
Marina Müller Praxis für Physiotherapie GmbH, Leipzig, Dieskaustraße 290, 04249 Leipzig. Bestellt: Geschäftsführer: PD Dr. Kißler, Stefan, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vertretungsbefugnis geändert: Geschäftsführer: Müller, Marina, Leipzig, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer.
Marina Müller Praxis für Physiotherapie GmbH, Leipzig, Dieskaustraße 290, 04249 Leipzig. Die Gesellschafterversammlung vom 26.08.2011 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Gegenstand: Die Gesellschaft betreibt ein Dienstleistungsunternehmen. Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von Serviceleistungen im physiotherapeutischen Bereich. Tätigkeiten, die unter das Berufsbild der Krankengymnasten fallen, sind ausschließlich von Personal zu leiten, das über die erforderliche Berufliche Qualifikation verfügt. Die Ausführung der Tätigkeiten hat ausschließlich von Personal zu erfolgen, das über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt. Gegenstand des Unternehmens ist ferner die Gründung und der Betrieb eines oder mehrerer medizinischer Versorgungszentren im Sinne des § 95 SGB V zur Erbringung ambulanter, ggf. auch belegärztlicher, vertragsärztlicher und privatärztlicher Leistungen. Die Gesellschaft kann sich dazu aller nach Berufsordnung und Vertragsarztrecht zulässigen Kooperationsformen im ambulanten und stationären Bereich bedienen. Die Gesellschaft nimmt bei Bedarf an vertragsgesteuerten Versorgungsformen gem. §§ 73b, 73c, 140a ff. SGB V und an Modellvorhaben teil.