HRB 702977: AnVaMa Immobilien GmbH, Donaueschingen, Villinger Straße 57, 78166 Donaueschingen. Die Gesellschafterversammlung vom 26.04.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Furtwangen im Schwarzwald. Änderung der Geschäftsanschrift: Kandelblick 12, 78120 Furtwangen im Schwarzwald. Gegenstand von Amts wegen berichtigt in: Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere die Vermietung und Verpachtung von eigenem Grundbesitz einschließlich aufstehender Gebäude samt Einbauten und Zubehör, etc. Die Gesellschaft kann alle damit zusammenhängenden Geschäfte betreiben, soweit sie gewerberechtlich und handwerksrechtlich genehmigungsfrei zulässig sind.
AnVaMa Immobilien GmbH, Donaueschingen, Villinger Straße 57, 78166 Donaueschingen.Nicht mehr Geschäftsführer: Hahn, Karl-Heinz, Donaueschingen, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Gutekunst, Jürgen, Schaffhausen (Schweiz), * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
AnVaMa Immobilien GmbH, Donaueschingen, Villinger Straße 57, 78166 Donaueschingen.Nicht mehr Geschäftsführer: Schmidt, Ulrich, Kalletal, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Hahn, Karl-Heinz, Donaueschingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
AnVaMa Immobilien GmbH, Donaueschingen, Villinger Straße 57, 78166 Donaueschingen.Nicht mehr Geschäftsführer: Votteler, Gerold, Donaueschingen, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Schmidt, Ulrich, Kalletal, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
Rena Immobilien GmbH & Co. KG, Donaueschingen, (Villingerstr. 57, 78166 Donaueschingen).Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 17.11.2008 in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma "AnVaMa Immobilien GmbH", Donaueschingen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 702977) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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