16 |
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Stammkapital
nun:
300.000,00
EUR |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 06.02.2024 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 beschlossen.
Das Stammkapital ist durch Beschluss der
Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag
um 25.000,00 EUR auf 300.000,00 EUR
erhöht. |
a)
08.04.2024
Schlumberger |
15 |
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Stammkapital
nun:
275.000,00
EUR |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 20.02.2023 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 beschlossen.
Das Stammkapital ist durch Beschluss der
Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag
um 25.000,00 EUR EUR auf 275.000,00 EUR
erhöht. |
a)
19.04.2023
Schlumberger |
14 |
b)
Errichtet:
Zweigniederlassung unter gleicher Firma in
20354 Hamburg,
Geschäftsanschrift: Neuer Wall 44, 20354
Hamburg |
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a)
24.03.2023
Schlumberger |
13 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Tekath, Alexander, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒
Bestellt als
Geschäftsführer:
Fauser, Markus Bernd, Leinfelden-Echterdingen,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
07.02.2023
Schlumberger |
12 |
c)
Gegenstand geändert; nun:
Die Besorgung fremder
Rechtsangelegenheiten mit den
Tätigkeitsschwerpunkten Rechtsberatung
im Bereich Insolvenz und Restrukturierung
einschließlich der Rechtsberatung durch
Übernahme von Anwaltsaufträgen, die nur
durch in den Diensten der Gesellschaft
stehende, zugelassene Rechtsanwälte
unabhängig, weisungsfrei und
eigenverantwortlich unter Beachtung ihres
Berufsrechts ausgeführt werden. Die
Gesellschaft schafft dazu die erforderlichen
personellen, sachlichen und räumlichen
Voraussetzungen und tätigt die damit
verbundenen Geschäfte; sie unterhält
insbesondere die nach dem Berufsrecht der
Rechtsanwälte vorgeschriebene
Berufshaftpflichtversicherung.
Weiterer Gegenstand des Unternehmens
ist die wirtschaftliche und strategische
Beratung von Unternehmen und
Unternehmern.
Die Gesellschaft hat sämtliche Pflichten der
Bundesrechtsanwaltsordnung sowie des
sonstigen Berufsrechts der Rechtsanwälte,
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (im
Nachfolgenden Berufspflichten)
einzuhalten. Sie darf insbesondere die für
sie tätigen Rechtsanwälte in der Freiheit
ihrer Berufsausübung nicht beeinträchtigen.
Jegliche Beschlüsse der Gesellschafter
sowie Geschäftsführungshandlungen, die
die Fähigkeit der Gesellschaft
beeinträchtigen, für die Erfüllung der
Berufspflichten Sorge zu tragen, sind
unzulässig.
Die Gesellschaft kann ihre
Geschäftstätigkeit als
Rechtsanwaltsgesellschaft erst dann
aufnehmen, wenn die erforderliche
Zulassung bzw. Anerkennung vorliegt. Die
Gesellschaft darf Zweigniederlassungen
errichten, soweit die berufsrechtlichen
Voraussetzungen erfüllt sind. Sie darf sich
an anderen Gesellschaften beteiligen;
ausgenommen ist die Beteiligung an
Zusammenschlüssen zur
gemeinschaftlichen Berufsausübung,
insbesondere die Beteiligung an anderen
Rechtsanwalts- und/oder
Steuerberatungsgesellschaften. |
Stammkapital
nun:
250.000,00
EUR |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 09.11.2022 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz und
Gegenstand) und § 2 (Stammkapital, Gesellschafter), § 3
(Gemeinsame Berufsausübung), § 4 (Vertretung und
Geschäftsführung, zustimmungspflichtige Geschäfte), § 5
(Beschlussfassungen), § 8 (Berufshaftpflicht, Haftung der
Geschäftsführer) und § 10 (Einziehung) beschlossen.
Das Stammkapital ist durch Beschluss der
Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag
um 25.000,00 EUR EUR auf 250.000,00 EUR
erhöht. |
a)
16.01.2023
Hößler |