Anco Boutique GmbH, Berlin, Am Borsigturm 100, 13507 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 04.02.2010 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Potsdam, 13292 P) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen..
Anco Boutique GmbH, Berlin, Am Borsigturm 100, 13507 Berlin. ; Geschäftsanschrift:; Am Borsigturm 100, 13507 Berlin Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.12.2009 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Herlitz Papierverarbeitungs GmbH mit Sitz in Falkensee (Amtsgericht Potsdam, HRB 13292) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
Anco Boutique GmbH, Berlin(Am Borsigturm 100, 13507 Berlin). Prokura: Nicht mehr Prokurist:; 1. Weber, Matthias.
Anco Boutique GmbH, Berlin(Am Borsigturm 100, 13507 Berlin). Rechtsverhaeltnis: Der mit der Susy Card Papeterie GmbH, auf die im Wege der Anwachsung das Unternehmen der Susy-Card GmbH & Co. KG mit Sitz in Bargteheide nach dem Ausscheiden der alleinigen Kommanditistin übergegangen ist, bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Susy Card Papeterie mit Beschluss vom 01.07.2002 (105 IN 1856/02 AG Charlottenburg)beendet. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Der andere Vertragsteil hat den Gläubigern dieses Rechtsträgers, dessen Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung dieses Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekannt gemacht gilt, Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden. Dieses Recht steht den Gläubigern nicht zu, die im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus der Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..