Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
15 |
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c)
Geändert, nun:
Kommanditist/in:
Bonifer, Andreas, Offenbach am Main, * ‒.‒.‒‒, Haftsumme:
334.000,00 EUR.
Geändert, nun:
Kommanditist/in:
Bonifer, Stefan, Offenbach am Main, * ‒.‒.‒‒, Haftsumme:
334.000,00 EUR. |
a)
05.03.2024
Schreiner
b)
Die Bezeichnung des
Haftungsbetrages der
Kommanditisten wurde
von Amts wegen gemäß
Artikel 89 Absatz 2
EGHGB von Einlage auf
Haftsumme geändert.
Fall 16 |
14 |
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Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der
Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen:
Lechner, Harald Wolfgang, Gröbenzell, * ‒.‒.‒‒ |
|
a)
05.03.2024
Schreiner
b)
Fall 15 |
HRA 5580: Andreas Bonifer Spedition- und Verkehrsunternehmen GmbH & Co. KG, Offenbach am Main-Bieber, Seligenstädter Straße 129, 63073 Offenbach am Main. Prokura erloschen: Kaschky, Hans, Offenbach am Main; Spanuth, Jürgen, Heusenstamm.
Andreas Bonifer Spedition- und Verkehrsunternehmen GmbH & Co. KG, Offenbach am Main-Bieber, Seligenstädter Straße 129, 63073 Offenbach am Main. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.06.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Schenk-Bonifer Transport GmbH mit Sitz in Hartmannsdorf (Amtsgericht Chemnitz HRB 20503) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Andreas Bonifer Spedition- und Verkehrsunternehmen GmbH & Co. KG, Offenbach am Main-Bieber, Seligenstädter Straße 129, 63073 Offenbach am Main. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der ABB Andreas Bonifer Beteiligungs - GmbH mit Sitz in Offenbach am Main (Amtsgericht Offenbach am Main HRB 41885) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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