Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
11 |
b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Bahnhofstraße 211, 59759 Arnsberg |
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a)
26.03.2024
Hövelborn |
HRB 5361: Andreas Bremke GmbH, Arnsberg, Neheimer Markt 2, 59755 Arnsberg. Bestellt als Geschäftsführer: Schlenkhoff, Victor, Berlin, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 5361: Andreas Bremke GmbH, Arnsberg, Neheimer Markt 2, 59755 Arnsberg. Die Gesellschafterversammlung vom 13.06.2016 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, insbesondere solchen der Bremke-Unternehmensgruppe; Management dieser und anderer Beteiligungen.
HRB 5361: Andreas Bremke GmbH, Arnsberg, Neheimer Markt 2, 59755 Arnsberg. Bestellt als Geschäftsführer: Wulf, Meike, Unna, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Andreas Bremke GmbH, Arnsberg, Neheimer Markt 2, 59755 Arnsberg.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 12.03.2009 mit der SVA Südwestfälische Handels-GmbH mit Sitz in Arnsberg (Amtsgericht Arnsberg HRB 1756) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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