HRB 730583: Andreas Brinkhaus-Groth GmbH, Gerstetten, Heerstraße 8+11, 89547 Gerstetten. Änderung der Geschäftsanschrift: Steinbeisstraße 6, 89547 Gerstetten. Personenbezogene Daten (Wohnort) geändert bei Geschäftsführer: Brinkhaus-Groth, Andreas Gustav Richard, Gerstetten, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 730583:Andreas Brinkhaus-Groth GmbH, Gerstetten, Heerstraße 8+11, 89547 Gerstetten.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.03.2014. Geschäftsanschrift: Heerstraße 8+11, 89547 Gerstetten. Gegenstand: Der Betrieb eines Transport- und Logistikservices. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Brinkhaus-Groth, Andreas Gustav Richard, Syrgenstein, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Einzelkaufmann Brinkhaus-Groth, Andreas Gustav Richard, Syrgenstein, * ‒.‒.‒‒ hat als Inhaber der Firma "Andreas Brinkhaus - Groth e.K.", Gerstetten (Amtsgericht Ulm HRA 723437) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 07.03.2014 mit Nachtrag vom 28.03.2014 und des Versammlungsbeschlusses vom 07.03.2014 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.