HRA 736329: Andreas Friedrich Sicherheitstechnik e.K., Schorndorf, Gmünder Straße 95, 73614 Schorndorf. Der Inhaber (übertragender Rechtsträger) hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 14.05.2020 mit Nachtrag vom 21.09.2020 und des Versammlungsbeschlusses vom 14.05.2020 aus seinem Vermögen das von ihm betriebene Unternehmen auf die Kommanditgesellschaft unter der Firma "AD Friedrich Sicherheitstechnik GmbH & Co. KG", Schorndorf (Amtsgericht Stuttgart HRA 736369) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Firma ist erloschen. Gemäß § 155 Satz 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
73614 Schorndorf
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Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Amtsgericht: Stuttgart
Rechtsform: eK