HRB 89344: Andreas Krone GmbH, Eschborn, Mergenthaler Allee 73-75, 65760 Eschborn. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Krone, Andreas, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Andreas Krone GmbH, Eschborn, Helfmann-Park 10, 65760 Eschborn. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Mergenthaler Allee 73-75, 65760 Eschborn.
Andreas Krone GmbH, Eschborn, Helfmann-Park 10, 65760 Eschborn. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.09.2010. Geschäftsanschrift: Helfmann-Park 10, 65760 Eschborn. Vermittlung von Kauf- und Mietwohnungen, gewerblichen Immobilien, Grundstücken, Erbpachtungen, grundstücksgleichen Rechten und Immobilien aller Art sowie alle damit im Zusammenhang stehenden, dem vorbezeichneten Gesellschaftszweck dienenden Geschafte, ferner die Beratung, Projektsteuerung, Bauleitung und Bauüberwachung beim Bau, Umbau und Ausbau insbesondere gewerblich genutzter Immobilien. Gegenstand des Unternehmens kann auch die Beteiligung als persönlich haftende oder geschäftsführende Gesellschafterin einer bestehenden oder noch zu gründenden KommanditgesellSchaft mit ähitlichem Unternehmensgegenstand sein. 50.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Krone, Andreas, Berlin, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Andreas Krone Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 52317). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.