HRB 12077: Andreas Lange Trockenbau GmbH, Herzogenaurach, Dr. Pezold-Str. 1 a, 91074 Herzogenaurach. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Frauenauracher Straße 61, 91056 Erlangen.
Andreas Lange Trockenbau GmbH, Herzogenaurach, Dr. Pezold-Str. 1 a, 91074 Herzogenaurach.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.08.2009. Geschäftsanschrift: Dr. Pezold-Str. 1 a, 91074 Herzogenaurach. Gegenstand des Unternehmens: -Sämtliche mit dem Betrieb eines Trockenbauunternehmens zusammenhängenden Tätigkeiten, insbesondere handwerkliche Tätigkeiten, auch die Montage, Verarbeitung und Weiterverarbeitung von industriell vor- oder endgefertigten Bauelementen mittels Verschraubungen, Klemm- und Stecksystemen oder Ähnlichem oder von selbst entworfenen Bauelementen -Der System-, Einrichtungs- und Innenausbau (z. B. für Einzelhandelsunternehmen, für Bäckereien, für (sonstige) gewerbliche Immobilien oder für Privatpersonen) -Die Vermietung und/oder Verpachtung von sämtlichen Vermögensgegenständen, die im Betrieb eines Trockenbauunternehmens Verwendung finden, nicht jedoch die rechtliche Beratung, insbes. steuerrechtliche Beratung -Der Handel mit Waren aller Art, ebenso Import- und Exportgeschäfte und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten, sofern dieser/diese nicht genehmigungs- oder erlaubnispflichtig sind. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Lange, Andreas, Herzogenaurach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens Andreas Lange Trockenbau e.K. mit dem Sitz in Herzogenaurach (Amtsgericht Fürth HRA 9296) aus dem Vermögen des Inhabers. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers.Die Ausgliederung wurde am 03.09.2009 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.