HRB 15811:Andreas Müller Wwe. AG, Mönchengladbach, Erkelenzer Straße 30, 41179 Mönchengladbach.Durch Beschluss des Amtsgerichts Mönchengladbach (20 IN 50/14) vom 04.08.2014 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
HRB 15811:Andreas Müller Wwe. AG, Mönchengladbach, Erkelenzer Straße 30, 41179 Mönchengladbach.Durch Beschlüsse des Amtsgerichts Mönchengladbach (20 IN 50/14) vom 14.05.2014 und 12.06.2014 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich der Gesellschaft ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt.
HRB 15811:Andreas Müller Wwe. AG, Mönchengladbach, Erkelenzer Straße 30, 41179 Mönchengladbach.Aktiengesellschaft, entstanden durch Umwandlung in Gestalt des Formwechsels der Andreas Müller Wwe. Maschinenfabrik UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG mit Sitz in Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach HRA 248) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 12.09.2013. Geschäftsanschrift: Erkelenzer Straße 30, 41179 Mönchengladbach. Gegenstand des Unternehmens: der Betrieb einer Zahnräderfabrik, die Fertigung von Dreh- und Frästeilen, Serviceleistungen im Bereich der Maschinen- und Antriebstechnik sowie die Durchführung aller Geschäfte, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind. Grundkapital: 300.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt dieses die Gesellschaft allein. Der Aufsichtsrat kann Mitglieder des Vorstandes ermächtigen, als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte mit der Gesellschaft vorzunehmen. Vorstand: Sost, Rolf, Mönchengladbach, * ‒.‒.‒‒. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.