HRB 204569: Andreas Mammen GmbH, Wittmund, Blersumer Straße 16, 26409 Wittmund-Hattersum. Die Gesellschafterversammlung vom 06.09.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Gesellschafterbeschlüsse), § 8 (Verfügungen über Geschäftsanteile, Ankaufsrecht) und § 9 (Abfindung ausscheidender Gesellschafter) beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 12.11.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 (Verfügungen über Geschäftsanteile, Ankaufsrecht) beschlossen.
HRB 204569: Andreas Mammen GmbH, Wittmund, Blersumer Straße 16, 26409 Wittmund-Hattersum. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.10.2016. Geschäftsanschrift: Blersumer Straße 16, 26409 Wittmund-Hattersum. Gegenstand: Planung, Errichtung und der Betrieb von Biogasanlagen nebst der Anmietung oder dem Erwerb der hierfür erforderlichen Grundstücke zum Zweck der ökologischen und umweltschonenden Stromerzeugung insbesondere aus nachwachsenden Rohstoffen, darüber hinaus die Erzeugung regenerativer Energie im weitesten Sinn. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Mammen, Andreas, Wittmund, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Andreas Mammen OHG, Wittmund (HRA 202314) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 13.10.2016, 13.02.2018 und 04.04.2018. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.