HRB 5523: Andreas Veigl Lebensraum Küche GmbH, Speichersdorf, Haidennaab 7b, 95469 Speichersdorf. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Veigl, Alina Esther, Speichersdorf, * ‒.‒.‒‒.
Andreas Veigl Lebensraum Küche GmbH, Speichersdorf, Haidennaab 7b, 95469 Speichersdorf. Die Ausgliederung wurde am 04.04.2012 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Bayreuth HRB 5523).
Andreas Veigl Lebensraum Küche GmbH, Speichersdorf, Haidennaab 7b, 95469 Speichersdorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.12.2011. Geschäftsanschrift: Haidennaab 7b, 95469 Speichersdorf. Gegenstand des Unternehmens: ist der Betrieb eines Küchengeschäfts sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Die Gesellschaft darf sich auf allen Gebieten betätigen, die geeignet sind, das Unternehmen zu fördern. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art zu erwerben, zu pachten oder sich an solchen zu beteiligen und deren Geschäftsführung und Vertretung zu übernehmen oder auch ihr eigenes Unternehmen zu verpachten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Veigl, Andreas, Speichersdorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung aus dem Unternehmen Andreas Veigl Lebensraum Küche e.K., mit dem Sitz in Speichersdorf (Amtsgericht Bayreuth HRA 3906). Die Ausgliederung wird mit Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.