Andritz Filtrationstechnik GmbH, Selb (Gebrüder-Netzsch-Straße 19, 95100 Selb). Die Verschmelzung wurde am 06.09.2006 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Köln HRB 52447).
Andritz Filtrationstechnik GmbH, Selb (Gebrüder-Netzsch-Straße 19, 95100 Selb). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.03.2006 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom 20.04.2006 mit der Andritz Separation GmbH mit dem Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRB 52447) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Andritz Filtrationstechnik GmbH, Selb (Gebrüder-Netzsch-Straße 19, 95100 Selb). Ausgeschieden Geschäftsführer: Derflinger, Franz, Linz/Österreich, * ‒.‒.‒‒.