Andritz Küsters GmbH & Co. KG, Krefeld (Eduard-Küsters-Str. 1, 47805 Krefeld). Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (AG Krefeld HRB 11627) am 27.08.2007 wirksam geworden.
Andritz Küsters GmbH & Co. KG, Krefeld (Eduard-Küsters-Str. 1, 47805 Krefeld). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 21.08.2007 im Wege des Formwechsels in die Andritz Küsters GmbH mit Sitz in Krefeld (AG Krefeld, 40 AR 384/07) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Andritz Küsters GmbH & Co. KG, Krefeld (Eduard-Küsters-Str. 1, 47805 Krefeld). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.11.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.11.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.11.2006 mit der Eduard Küsters Industriebeteiligung GmbH mit Sitz in Krefeld (AG Krefeld, HRB 5513) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Küsters Technologie GmbH & Co. KG, Krefeld (Eduard-Küsters-Str. 1, 47805 Krefeld).Neue Firma: Andritz Küsters GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft hat eine persönlich haftende Gesellschafterin. Zur Vertretung der Gesellschaft ist allein die persönlich haftende Gesellschafterin berechtigt und verpflichtet.Die persönlich haftende Gesellschafterin ist von den Beschränkungen des § 181BGB für Rechtsgeschäfte zwischen der persönlich haftenden Gesellschafterin und der Gesellschaft befreit. Die Gesellschafterversammlung kann eine abweichende Regelung beschließen. nach Firmenänderung: Firma geändert: Persönlich haftender Gesellschafter: Andritz Küsters Beteiligungs GmbH, Krefeld (AG Krefeld HRB 10912),
Küsters Technologie GmbH & Co. KG, Krefeld (Eduard-Küsters-Str. 1, 47805 Krefeld). Die Gesellschaft hat die vormals von der Eduard Küsters, Maschinenfabrik, GmbH & Co KG (HRB 1106) geführten Teilbetriebe Non-woven und Papier von der Kommanditistin erworben. Die Haftung der Gesellschaft für die im Handelsgeschäft der Eduart Küster, Maschinenfabrik, GmbH & Co KG begründeten Verbindlichkeiten ist ausgeschlossen.
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