Andronaco Verwaltungs-GmbH, Hamburg (Halskestraße 48, 22113 Hamburg). Die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2010 hat die Ergänzung des Gesellschaftsvertrages um einen neuen § 8 beschlossen; die nachfolgenden Paragraphen verschieben sich entsprechend.
Andronaco Verwaltungs-GmbH, Hamburg (Halskestraße 48, 22113 Hamburg). Die Gesellschafterversammlung vom 29.05.2008 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in § 2 (Gegenstand des Unternehmens). 1.der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der Andronaco GmbH & Co. KG, die einen Groß- und Einzelhandel mit Lebensmitteln, Wein, Spirituosen und italienischen Spezialitäten zum Gegenstand hat. 2. Die Gesellschaft betreibt keine nach dem Kreditwesengesetz oder dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften genehmigungspflichtigen Geschäfte.
Andronaco Verwaltungs-GmbH, Hamburg (Halskestr. 49, 22113 Hamburg). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.12.2007. Gegenstand: der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der noch zu gründenden Andronaco & Co. KG, die einen Groß- und Einzelhandel mit Lebensmitteln, Wein, Spirituosen und italienischen Spezialitäten zum Gegenstand hat. Die Gesellschaft betreibt keine nach dem Kreditwesengesetz oder dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften genehmigungspflichtigen Geschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Andronaco, Vincenzo, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.