Angela Becker Industrieverpackungen e.Kfr., Quickborn/Krs. Pinneberg, Lornsenstraße 60, 25451 Quickborn. ; Die Firma ist erloschen. Von Amts wegen eingetragen auf Grund des § 155 Satz 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird..
25451 Quickborn
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Amtsgericht: Pinneberg
Rechtsform: eK