HRA 47924 B: Angelika Billhardt e.K. Güterkraftverkehr, Berlin, An der Bastion 17, 14089 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Das Einzelunternehmen hat auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 17.11.2021 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafter des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage das Vermögen als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Billhardt Transport Logistik GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 203820 B) übertragen. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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Amtsgericht: Charlottenburg (Berlin)
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