Angelika Niemann software + service GmbH, Lotte (Im Westerfeld 4, 49504 Lotte). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden EDV + Software Angelika Niemann e. Kfr., Lotte am 06.07.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Angelika Niemann software + service GmbH, Lotte (Im Westerfeld 4, 49504 Lotte). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.05.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.05.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 22.05.2006 mit der EDV + Software Angelika Niemann e. Kfr. mit Sitz in Lotte (Amtsgericht Steinfurt HRA 5182) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.