HRB 20997: Angelus - multikultureller Pflegedienst GmbH, Aachen, Trierer Straße 107, 52078 Aachen. Nicht mehr Geschäftsführer: Slotwinski, Barbara Elisabeth, Alsdorf, * ‒.‒.‒‒.
HRB 20997: Angelus - multikultureller Pflegedienst GmbH, Aachen, Trierer Straße 107, 52078 Aachen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.12.2016. Geschäftsanschrift: Trierer Straße 107, 52078 Aachen. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Pflegedienstleistungen in häuslicher Umgebung. Die Gesellschaft ist im In- und Ausland zu allen Tätigkeiten im Interesse des Gesellschaftszwecks berechtigt, auch zur Gründung und zum Erwerb von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen sowie zur Errichtung von Zweigniederlassungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kapko, Cecylia Maria, Aachen, * ‒.‒.‒‒; Slotwinski, Barbara Elisabeth, Alsdorf, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Angelus - multikultureller Pflegedienst OHG, Aachen (Amtsgericht Aachen HRA 8752) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 05.12.2016. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.