Angler Verband Schwaben e. V., Augsburg (Holzbachstraße 12 1/2, 86152 Augsburg). Die Verschmelzung wurde am 14.02.2008 in das Register des übernehmenden Vereins eingetragen (siehe Amtsgericht Augsburg VR 621).
Angler Verband Schwaben e. V., Augsburg (Holzbachstraße 12 1/2, 86152 Augsburg). Der Verein ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.05.2007 sowie Beschluß seiner Delegiertenversammlung vom 09.03.2007 und Beschluß der Delegiertenversammlung des übernehmenden Vereins vom 12.05.2007 mit dem Fischereiverband Schwaben e.V. mit dem Sitz in Augsburg (Amtsgericht Augsburg VR 621) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Vereins. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.