HRA 8956 FL: Anhalter Zerbst Besitzgesellschaft GmbH & Co. KG, Böklund, Gewerbestraße 1, 24860 Böklund. Die Gesellschaft hat auf Grund des und unter weitere Bezugnahme auf den Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 29.08.2016 (Nr. 397 der Urkundenrolle aus dem Jahr 2016 des Notars Dr. Arfst Hansen aus Flensburg) im Wege der Abspaltung sämtliche von der Böklunder Wurstfabrikation GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Böklund (Amtsgericht Flensburg, HRA 8332 FL) gehaltenen Geschäftsanteile an der Anhalter Fleischwaren GmbH Zerbster Original (Amtsgericht Stendal, HRB 7538) übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
24860 Böklund
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Amtsgericht: Flensburg
Rechtsform: GmbH & Co. KG