HRB 121026: Ankare Verwaltungs GmbH, Haren, Gerhart-Hauptmann-Straße 3, 49733 Haren (Ems). Änderung zur Geschäftsanschrift: Inselmühle 21 C, 49733 Haren (Ems). Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Wessels, Reinhard, Haren, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
Ankare Verwaltungs GmbH, Haren, Gerhart-Hauptmann-Straße 3, 49733 Haren (Ems). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.08.2011 mit der Ankare GmbH & Co. KG mit Sitz in Haren (Amtsgericht Osnabrück HRA 120768) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Ankare Verwaltungs GmbH, Haren, Gerhart-Hauptmann-Straße 3, 49733 Haren (Ems). 26.000,00 EUR. Die Gesellschafterversammlung vom 19.08.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Ankare GmbH & Co. KG Haren (Amtsgericht Osnabrück HRA 120768) beschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Ankare Verwaltungs GmbH, Haren, Gerhart-Hauptmann-Straße 3, 49733 Haren (Ems).Geschäftsanschrift: Gerhart-Hauptmann-Straße 3, 49733 Haren (Ems).