Ankenbrand Herrenausstatter GmbH, Bochum (Dr.-Ruer-Platz 2, 44787 Bochum). Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Stefan Peil Herrenmoden e.K.( HRA 6144 AG Bochum) am 17.09.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.Die Gesellschaft ist erloschen.
Ankenbrand Herrenausstatter GmbH, Bochum (Dr.-Ruer-Platz 2, 44787 Bochum). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.8.2007 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.8.2007 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter,den unter der Firma Stefan Peil Herrenmoden e.K. auftretenden Kaufmann Stefan Peil übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekanntgemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.