Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
11 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Rudolf, Christof, Lübeck, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt. |
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a)
21.09.2023
Ridder |
10 |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 31.05.2023 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 ( Geschäftsführer
), § 9 ( Geschäftsführung ) , § 11 ( Arbeitsweise der
Gesellschaft ) und § 12 ( Wirtschaftsführung ) beschlossen. |
a)
16.06.2023
Hacker |
HRB 11314: Anklamer Verkehrsgesellschaft mbH, Anklam, Heinrich-Hertz-Straße 2, 17389 Anklam. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Lettkemann, Frank, Dersekow, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 11314: Anklamer Verkehrsgesellschaft mbH, Anklam, Heinrich-Hertz-Straße 2, 17389 Anklam. Nicht mehr Geschäftsführer: Heiden, Karl, Anklam, * ‒.‒.‒‒.
HRB 11314: Anklamer Verkehrsgesellschaft mbH, Anklam, Heinrich-Hertz-Straße 2, 17389 Anklam. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.11.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.11.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.11.2016 mit der Verkehrsbetrieb Greifswald-Land GmbH mit Sitz in Weitenhagen (Amtsgericht Stralsund HRB 4796) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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