HRB 13454:Anlagen- und Kraftwerk-Service GmbH, Viersen, Gladbacher Straße 106, 41747 Viersen.Die Gesellschafterversammlung vom 12.09.2014 hat Änderungen des Gesellschaftsvertrages in § 6 Ziffer 1 (Gesellschafterbeschlüsse), in § 8 Ziffer 1 (Verfügung über Geschäftsanteile, Teilung von Geschäftsanteilen, Erbfolge) und in § 10 Ziffern 3 und 4 (Einziehung von Geschäftsanteilen) beschlossen.
Anlagen- und Kraftwerk-Service GmbH, Viersen, Gladbacher Straße 106, 41747 Viersen. Nicht mehr Geschäftsführer: Gerwers, Klaus, Goch, * ‒.‒.‒‒.
Anlagen- und Kraftwerk-Service GmbH, Viersen, Gladbacher Straße 106, 41747 Viersen. Nach Änderung der konkreten Vertretungsbefugnis Geschäftsführer: Lukic, Milisav, Dormagen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Anlagen- und Kraftwerk-Service GmbH, Goslar, Kuhlenkamp 6, 38640 Goslar.Der Sitz ist nach Viersen (jetzt AG Mönchengladbach HRB 13454) verlegt.Geschäftsanschrift: Gladbacher Straße 106, 41747 Viersen.
Anlagen- und Kraftwerk-Service GmbH, Viersen, Gladbacher Straße 106, 41747 Viersen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.01.1998, zuletzt geändert am 12.03.2001. Die Gesellschafterversammlung vom 16.07.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Absatz 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Goslar (bisher Amtsgericht Braunschweig HRB 110480) nach Viersen beschlossen. Gegenstand: die Erbringung von Serviceleistungen an bestehenden Industrieanlagen und Kraftwerken. Stammkapital: 160.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Den Geschäftsführern kann Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Es kann auch durch Gesellschafterbeschluss bestimmt werden, dass bei der Vertretung der Gesellschaft jeweils zwei bestimmte Geschäftsführer gemeinsam handeln müssen oder dass bei der Vertretung der Gesellschaft das Zusammenwirken eines Geschäftsführers mit einem Prokuristen ausgeschlossen ist. Besteht nach den vorstehenden Bestimmungen eine Gesamtvertretungsbefugnis, so ist die Einräumung einer Einzelvertretungsbefugnis zugunsten eines gesamtvertretungsbefugten Geschäftsführers durch die übrigen Gesamtvertretungsbefugten außerhalb einer Gesellchafterversammlung ausgeschlossen. Durch Gesellschafterbeschluss kann den Geschäftsführern generell oder im Einzelfall die Befugnis erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Gerwers, Klaus, Goch, * ‒.‒.‒‒; Lukic, Milisav, Dormagen, * ‒.‒.‒‒; Werner, Alfred, Söhlde, * ‒.‒.‒‒.
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