HRB 29144: Anne Fiedler Business Consulting GmbH, Magdeburg, Kepplerstraße 2, 39104 Magdeburg. Berichtigung von Amts wegen zur Geschäftsanschrift: Keplerstraße 2, 39104 Magdeburg.
HRB 29144: Anne Fiedler Business Consulting GmbH, Staßfurt, Kalistraße 16, 39418 Staßfurt. Die Gesellschafterversammlung vom 21.04.2021 hat die Änderung der §§ 1 (Sitz) und 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Magdeburg. Geschäftsanschrift: Kepplerstraße 2, 39104 Magdeburg. 25.000,00 EUR.
HRB 29144: Anne Fiedler Business Consulting GmbH, Staßfurt, Kalistraße 16, 39418 Staßfurt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.11.2020. Geschäftsanschrift: Kalistraße 16, 39418 Staßfurt. Gegenstand des Unternehmens: Unternehmensberatung (ohne Rechts- und/oder Steuerberatung), insbesondere in den Bereichen Digitalisierung, Prozessoptimierung / Organisationsentwicklung und Unternehmensführung, sowie Vermittlung von Beratungs- und Projektaufträgen. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Fiedler, Anne, Staßfurt, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des von Anne Fiedler, Staßfurt, * ‒.‒.‒‒, unter der Firma "Anne Fiedler e. Kfr. Business Consulting", mit Niederlassung in Staßfurt (Amtsgericht Stendal HRA 6595) betriebenen einzelkaufmännischen Unternehmens aus dem Vermögen der Inhaberin.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Diese Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.