Annegret Klink Restaurantbetriebsgesellschaft mbH, Aue (Lößnitzer Str., 08280 Aue). Die Verschmelzung wurde am 17.05.2006 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Annegret Klink Restaurantbetriebsgesellschaft mbH, Aue (Lößnitzer Str., 08280 Aue). Die Gesellschaft ist durch Verschmelzungsvertrag vom 19.04.2006 und Beschluss der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen ihres Alleingesellschafters Annegret Klink (nunmehr: Annegret Klink Systemgastronomie e.K. mit Niederlassung in Schneeberg (Amtsgericht Chemnitz HRA 5741) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister des einzelkaufmännischen Unternehmens. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.