HRA 47241 B: Firma / Name vormals: Annette Kukla e.K., Berlin, Alt-Lietzow 15-19, 10587 Berlin. Firma: Geändert, nun: Annette Herrmann e.K. Änderung zu Nr. 1: Änderung des Familiennamens; Inhaber: Herrmann, Annette, * ‒.‒.‒‒, Berlin
Annette Kukla e.K., Berlin, Alt-Lietzow 15-19, 10587 Berlin. Firma: Annette Kukla e.K. Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Alt-Lietzow 15-19, 10587 Berlin Inhaber:; 1. Kukla, Annette, * ‒.‒.‒‒, Berlin Rechtsform: Einzelunternehmen Rechtsverhaeltnis: Das Einzelunternehmen ist entstanden auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2012 und des zustimmenden Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tage durch Verschmelzung der Annette Kukla GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 117310 B) mit dem Vermögen der Alleingesellschafterin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..