HRB 51384: Anni-Emmerling-Haus gemeinnützige GmbH, Offenbach am Main, Bischofsheimer Weg 77, 63075 Offenbach am Main. Nicht mehr Geschäftsführerin: Hesel, Susanne Sofie, Hasselroth, * ‒.‒.‒‒. Geschäftsführer: Dr. Schiebe, Paul, Dreieich, * ‒.‒.‒‒.
HRB 51384: Anni-Emmerling-Haus gemeinnützige GmbH, Offenbach am Main, Bischofsheimer Weg 77, 63075 Offenbach am Main. Nicht mehr Geschäftsführer: Potorski, Peter Paul, Offenbach am Main, * ‒.‒.‒‒. Geschäftsführerin: Hesel, Susanne Sofie, Hasselroth, * ‒.‒.‒‒.
HRB 51384: Anni-Emmerling-Haus gemeinnützige GmbH, Offenbach am Main, Bischofsheimer Weg 77, 63075 Offenbach am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Bischofsheimer Weg 77, 63075 Offenbach am Main. - Förderung der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO. Die Gesellschaft wird damit in praktischer Ausübung christlicher Nächstenliebe im Sinne der Diakonie als Wesens- und Lebensäußerung der evangelischen Kirche tätig. - Betrieb des Alten- und Pflegeheims Anni-Emmerling-Haus. Die Gesellschaft kann sonstige vollstationäre, teilstationäre und ambulante Hilfsangebote unterbreiten und Einrichtungen des Betreuten Wohnens unterhalten, betreiben und mit Leistungen versorgen. - Mittelbeschaffung zur Förderung der in Ziffer 1 genannten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften des öffentlichen Rechts. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. 100.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Potorski, Peter Paul, Offenbach am Main, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen (Teilbetrieb "Anni-Emmerling-Haus (Altenwohn- und Pflegeheim)") des Evangelischen Kirchengemeindeverbandes Offenbach am Main mit Sitz in Offenbach am Main nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 20.08.2018 mit Änderung vom 11.12.2018. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.