Ansorg GmbH, Mülheim an der Ruhr (Pilgerstr. 11, 45473 Mülheim an der Ruhr). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.12.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der Ansorg Holding GmbH mit Sitz in Mülheim an der Ruhr (Amtsgericht Duisburg - HRB 16188) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Ansorg GmbH, Mülheim an der Ruhr (Pilgerstr. 11, 45473 Mülheim an der Ruhr). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Ansorg Holding GmbH am 09.06.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Ansorg GmbH, Mülheim an der Ruhr (Pilgerstr. 11, 45473 Mülheim an der Ruhr). Prokura erloschen: Mitschke, Wolfgang.
Ansorg GmbH, Mülheim an der Ruhr (Solinger Str. 19, 45481 Mülheim an der Ruhr). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.05.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tagemit der Ansorg Logistik GmbH mit Sitz in Mülheim an der Ruhr (Amtsgericht Duisburg - HRB 14655) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Ansorg GmbH, Mülheim an der Ruhr (Solinger Str. 19, 45481 Mülheim an der Ruhr). Die Gesellschafterversammlung hat am 04.05.2006 beschlossen, das Stammkapital (DEM 5.000.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 2.556.459,41 um EUR 40,59 auf EUR 2.556.500,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 (Stammkapital) zu ändern. Die Gesellschafterversammlung vom 04.05.2006 hat außerdem die weitere Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um EUR 43.500,00 zum Zwecke der Verschmelzung mit der Ansorg Logistik GmbH mit Sitz in Mülheim an der Ruhr (Amtsgericht Duisburg - HRB 14655) beschlossen. 2.600.000,00 EUR.
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