HRB 12185: Anstots Steuerberatungsgesellschaft mbH, Krefeld, Kölner Straße 546, 47807 Krefeld. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Anstots, Veronika, Krefeld, * ‒.‒.‒‒.
Anstots Steuerberatungsgesellschaft mbH, Krefeld, Rosenstraße 13, 47807 Krefeld. Geschäftsanschrift: Kölner Straße 546, 47807 Krefeld.
Anstots Steuerberatungsgesellschaft mbH, Krefeld, Rosenstraße 13, 47807 Krefeld.Die Gesellschafterversammlung vom 02.01.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR in Form von Sacheinlagen beschlossen. 26.000,00 EUR.
Anstots Steuerberatungsgesellschaft mbH, Krefeld, Rosenstraße 13, 47807 Krefeld.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.11.2008. Geschäftsanschrift: Rosenstraße 13, 47807 Krefeld. Gegenstand: die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbarten Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung oder in deren Nahbereich hat. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so kann durch Beschluss der Gesellschafterversammlung einem oder mehreren von ihnen das Recht eingeräumt werden, die Gesellschaft alleine zu vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann den Geschäftsführern oder einzelnen Geschäftsführern Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Wird die Gesellschaft durch einen Geschäftsführer allein vertreten, muss dieser Steuerberater sein. Wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich vertreten, muss mindestens einer der Geschäftsführer Steuerberater sein. Wird die Gesellschaft durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten, muss der Geschäftsführer Steuerberater sein. Geschäftsführer: Anstots, Steffen Jürgen, Krefeld, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.