HRB 756890: Antech Gütling Service GmbH, Fellbach, Merowinger Str. 7, 70736 Fellbach. Prokura erloschen: Helmrich, Björn, Weinstadt, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Franz, Yvonne, geb. Müller, Korb, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Stuttgart, 15 IN 87/18) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
HRB 756890: Antech Gütling Service GmbH, Fellbach, Merowinger Str. 7, 70736 Fellbach. Mit der "WME Beteiligungs GmbH", Fellbach (Amtsgericht Stuttgart HRB 758213) wurde am 24.11.2016 ein Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlung am 24.11.2016 zugestimmt hat.
HRB 756890: Antech Gütling Service GmbH, Fellbach, Merowinger Str. 7, 70736 Fellbach. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Helmrich, Björn, Weinstadt, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Franz, Yvonne, geb. Müller, Korb, * ‒.‒.‒‒. Die Eintragung der Abspaltung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Antech Gütling Wassertechnologie GmbH", Fellbach (Amtsgericht Stuttgart HRB 262356) am 19.07.2016 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 756890: Antech Gütling Service GmbH, Fellbach, Merowinger Str. 7, 70736 Fellbach. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Antech Gütling Wassertechnologie GmbH", Fellbach (Amtsgericht Stuttgart HRB 262356) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 27.06.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag den Teilbetrieb "Service" auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme). Die Abspaltung wird erst mit der Eintragung der Abspaltung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 756890: Antech Gütling Service GmbH, Fellbach, Merowinger Str. 7, 70736 Fellbach. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.05.2016. Geschäftsanschrift: Merowinger Str. 7, 70736 Fellbach. Gegenstand: Die Herstellung und der Vertrieb von Abwasserbehandlungsanlagen, Recyclinganlagen, Prozesswasseraufbereitungsanlagen sowie Verdampfer, der Handel mit diesen Gegenständen, deren Ersatzteilen sowie aller damit zusammenhängenden Beratungen und Dienstleistungen. Stammkapital: Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Marmann, Elmar, Plochingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.