HRB 27314: Antennengemeinschaften Erznet AG, Marienberg, Dörfelstraße 7, 09496 Marienberg. Nicht mehr Vorstand: Rötzer, Manuela, Marienberg, * ‒.‒.‒‒; Schmidt, Torsten, Marienberg, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Vorstand: Mehlhorn, Kai-Uwe, Leipzig, * ‒.‒.‒‒.
HRB 27314: Antennengemeinschaften Erznet AG, Marienberg, Dörfelstraße 7, 09496 Marienberg. Am 23.11.2019 wurde beim Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß § 106 AktG eingereicht.
HRB 27314: Antennengemeinschaften Erznet AG, Marienberg, Dörfelstraße 7, 09496 Marienberg. Die Hauptversammlung vom 18.11.2019 hat die Änderung des § 20 (Gewinnverwendung und Gewinnverteilung) der Satzung beschlossen. Wohnort geändert: Vorstand: Unverricht, Daniel, Gornau/Erzgeb. ‒.‒.‒‒.
HRB 27314: Antennengemeinschaften Erznet AG, Marienberg, Dörfelstraße 7, 09496 Marienberg. Die Hauptversammlung vom 28.07.2017 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 50.000,00 EUR auf 100.000,00 EUR beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Durch Beschluss derselben Hauptversammlung ist die Satzung in § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. Neues Grundkapital: 100.000,00 EUR.
HRB 27314: Antennengemeinschaften Erznet AG, Marienberg, Dörfelstraße 7, 09496 Marienberg. Die Hauptversammlung vom 16.06.2017 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde insbesondere geändert: §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals), 6 (Aktien) und 8 (jetzt: § 10; Vertretung). Die Hauptversammlung vom 07.07.2017 hat die Änderung des § 6 (Aktien) der Satzung beschlossen. Neuer Gegenstand: Betreiben eigener Netze; Dienstleistungen für Antennengemeinschaften und Kabelnetzbetreiber wie Betrieb, Instandhaltung, Modernisierung und Versorgung mit Multimediadiensten einschließlich Handel mit damit verbundener Technik. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16.06.2017 mit Nachtrag vom 07.07.2017 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 11.07.2022 gegen Bareinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 25.000,00 EUR zu erhöhen, wobei mit Zustimmung des Aufsichtsrates Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden können. (Genehmigtes Kapital 2017/I).
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