Anterist & Schneider Logistik GmbH, Zwenkau (Zur Harth 2, 04442 Zwenkau). Die Verschmelzung wurde am 24.08.2012 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Anterist & Schneider Logistik GmbH, Zwenkau (Zur Harth 2, 04442 Zwenkau). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 09.07.2012 mit der Schenker Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Essen (Amtsgericht Essen, HRB 17474) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Anterist & Schneider Logistik GmbH, Zwenkau (Zur Harth 2, 04442 Zwenkau). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Lord, Dieter, Altenkessel, * ‒.‒.‒‒.
Anterist & Schneider Logistik GmbH, Zwenkau (Zur Harth 2, 04442 Zwenkau). Bestellt: Geschäftsführer: Maas, Peter, Schwalbach, * ‒.‒.‒‒.