Anterist + Schneider Automotive Service GmbH, Saarwellingen, Werner-von-Siemens-Straße 21, 66793 Saarwellingen. Der mit der Schenker Aktiengesellschaft nunmehr mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen HRB 17474) am 13.10.2003 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Verschmelzung beeendet. Die Verschmelzung durch Aufnahme mit der Schenker Aktiengesellschaft, Essen (Amtsgericht Essen HRB 17474) wurde am 16.08.2012 im Handelsregister des Sitzes der übernehmenden Gesellschaft eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 UmwG. Der Rechtsträger ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Der anderen Vertragsteil hat den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrags in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuchs bekannt gemacht worden ist, Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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