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Anton Bühler Stiftung - Kinder haben Vorfahrt gGmbH, Wolpertshausen (HRB 746880)

Firmendaten

Anschrift
Hofäckerweg 9
74549 Wolpertshausen
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 07904/942510
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2013
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 3 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 746880
Amtsgericht: Stuttgart
Rechtsform: gGmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Anton Bühler Stiftung - Kinder haben Vorfahrt gGmbH aus Wolpertshausen ist im Handelsregister Stuttgart unter der Nummer HRB 746880 verzeichnet. Nach der Gründung am 23.08.2013 hat die Anton Bühler Stiftung - Kinder haben Vorfahrt gGmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Gesellschaftszweck ist die Förderung von Kindern, die finanziell, sozial oder aus anderen Gründen benachteiligt sind mit dem Ziel, deren Lebensglück und den schulischen und (späteren) beruflichen Erfolg dieser Kinder nachhaltig zu unterstützen. Die Förderung soll durch finanzielle Unterstützung, Stipendien, Organisation von Förder- und Interessensschwerpunkten, Angebot von Förderprogrammen, wie Gartenbewirtschaftung, Natur, kochen und backen, basteln, handwerken, Musik und Umgang mit Medien sowie PC, Sport, Bewegung sowie Motivation, erfolgen. (3) Weiterer Zweck ist die Mittelbeschaffung zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe. In diesem Bereich ist die Gesellschaft als Fördergesellschaft i.S. des § 58 Nr. 1 AO tätig. Sie verwirklicht diesen Zweck insbesondere durch das Sammeln von Spenden sowie die Verwendung der verfügbaren Mittel, die die Gesellschaft aus PR-Massnahmen erwirtschaftet. Hierfür werden die Mittel an Körperschaften des öffentlichen Rechts oder an andere steuerbegünstigte Körperschaften weitergeleitet, welche diese Mittel unmittelbar für diesen steuerbegünstigten Zweck verwenden. (4) Die Gesellschaft kann im Rahmen ihrer Gemeinnützigkeit alle Geschäfte betreiben, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen, ihn fördern oder wirtschaftlich berühren.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die Anton Bühler Stiftung - Kinder haben Vorfahrt gGmbH weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 11.08.2019)

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Registermeldungen 2

Calendar 30.12.2015
Veränderung

HRB 746880: Kinder haben Vorfahrt gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Wolpertshausen, Hofäckerweg 9, 74549 Wolpertshausen. Die Gesellschafterversammlung vom 22.12.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und § 10 (Vertretung) beschlossen. Firma geändert; nun: Anton Bühler Stiftung - Kinder haben Vorfahrt gGmbH. Vertretungsbefugnis geändert bei Bühler Anton, nun: Geschäftsführer: Bühler, Anton, Wolpertshausen, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Calendar 25.11.2013
Neueintragung

Kinder haben Vorfahrt gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Wolpertshausen, Hofäckerweg 9, 74549 Wolpertshausen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.08.2013 mit Änderung vom 18.11.2013. Geschäftsanschrift: Hofäckerweg 9, 74549 Wolpertshausen. Gegenstand: (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Gesellschaftszweck ist die Förderung von Kindern, die finanziell, sozial oder aus anderen Gründen benachteiligt sind mit dem Ziel, deren Lebensglück und den schulischen und (späteren) beruflichen Erfolg dieser Kinder nachhaltig zu unterstützen. Die Förderung soll durch finanzielle Unterstützung, Stipendien, Organisation von Förder- und Interessensschwerpunkten, Angebot von Förderprogrammen, wie Gartenbewirtschaftung, Natur, kochen und backen, basteln, handwerken, Musik und Umgang mit Medien sowie PC, Sport, Bewegung sowie Motivation, erfolgen. (3) Weiterer Zweck ist die Mittelbeschaffung zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe. In diesem Bereich ist die Gesellschaft als Fördergesellschaft i.S. des § 58 Nr. 1 AO tätig. Sie verwirklicht diesen Zweck insbesondere durch das Sammeln von Spenden sowie die Verwendung der verfügbaren Mittel, die die Gesellschaft aus PR-Massnahmen erwirtschaftet. Hierfür werden die Mittel an Körperschaften des öffentlichen Rechts oder an andere steuerbegünstigte Körperschaften weitergeleitet, welche diese Mittel unmittelbar für diesen steuerbegünstigten Zweck verwenden. (4) Die Gesellschaft kann im Rahmen ihrer Gemeinnützigkeit alle Geschäfte betreiben, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen, ihn fördern oder wirtschaftlich berühren. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam. Geschäftsführer: Bühler, Anton, Wolpertshausen, * ‒.‒.‒‒.

Historie 2

30.12.2015
Firmenname geändert

alt:
Kinder haben Vorfahrt gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung

neu:
Anton Bühler Stiftung - Kinder haben Vorfahrt gGmbH

Entscheideränderung

Veränderung
Herr Anton Bühler
Geschäftsführer

25.11.2013
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Anton Bühler
Geschäftsführer

Registervorgang

Neueintragung 19.11.2013