HRB 746880: Kinder haben Vorfahrt gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Wolpertshausen, Hofäckerweg 9, 74549 Wolpertshausen. Die Gesellschafterversammlung vom 22.12.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und § 10 (Vertretung) beschlossen. Firma geändert; nun: Anton Bühler Stiftung - Kinder haben Vorfahrt gGmbH. Vertretungsbefugnis geändert bei Bühler Anton, nun: Geschäftsführer: Bühler, Anton, Wolpertshausen, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Kinder haben Vorfahrt gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Wolpertshausen, Hofäckerweg 9, 74549 Wolpertshausen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.08.2013 mit Änderung vom 18.11.2013. Geschäftsanschrift: Hofäckerweg 9, 74549 Wolpertshausen. Gegenstand: (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Gesellschaftszweck ist die Förderung von Kindern, die finanziell, sozial oder aus anderen Gründen benachteiligt sind mit dem Ziel, deren Lebensglück und den schulischen und (späteren) beruflichen Erfolg dieser Kinder nachhaltig zu unterstützen. Die Förderung soll durch finanzielle Unterstützung, Stipendien, Organisation von Förder- und Interessensschwerpunkten, Angebot von Förderprogrammen, wie Gartenbewirtschaftung, Natur, kochen und backen, basteln, handwerken, Musik und Umgang mit Medien sowie PC, Sport, Bewegung sowie Motivation, erfolgen. (3) Weiterer Zweck ist die Mittelbeschaffung zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe. In diesem Bereich ist die Gesellschaft als Fördergesellschaft i.S. des § 58 Nr. 1 AO tätig. Sie verwirklicht diesen Zweck insbesondere durch das Sammeln von Spenden sowie die Verwendung der verfügbaren Mittel, die die Gesellschaft aus PR-Massnahmen erwirtschaftet. Hierfür werden die Mittel an Körperschaften des öffentlichen Rechts oder an andere steuerbegünstigte Körperschaften weitergeleitet, welche diese Mittel unmittelbar für diesen steuerbegünstigten Zweck verwenden. (4) Die Gesellschaft kann im Rahmen ihrer Gemeinnützigkeit alle Geschäfte betreiben, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen, ihn fördern oder wirtschaftlich berühren. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam. Geschäftsführer: Bühler, Anton, Wolpertshausen, * ‒.‒.‒‒.