HRA 18704: Anton Gallhöfer GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Hürth, Kalscheurener Straße 154, 50354 Hürth. Nach Änderung der Firma nunmehr: Neue Firma: Anton Gallhöfer GmbH & Co. KG.
Anton Gallhöfer GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Hürth (Kalscheurener Straße 154, 50354 Hürth). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.03.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.03.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.03.2008 mit der Gallhöfer-L & B Metallbearbeitungs-GmbH mit Sitz in Hürth (Amtsgericht Köln HRB 54306) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.