Antons GmbH, Düren (Dorfstr. 19, 52353 Düren). Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Rechtsträgers am 21.10.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Antons GmbH, Düren (Dorfstr. 19, 52353 Düren). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.04.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.04.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 19.04.2005 mit der Antons Dienstleistungs-GmbH mit Sitz in Düren (Amtsgericht Düren HRB 2694) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.