HRB 164573 B: Apassionata Entertainment GmbH, Berlin, Kantstraße 24, 10623 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.06.2016 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Massine Group GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 118406 B) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 164573 B: Apassionata Entertainment GmbH, Berlin, Kantstraße 24, 10623 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Dr. Bone-Winkel, Thomas; Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Massine, Peter; Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Mock-O'Hara, Johannes; Nicht mehr Geschäftsführer: 4. Quenzer, Rainer; Geschäftsführer: 5. Hüpers, Jens Peter, * ‒.‒.‒‒, Hamburg
HRB 164573 B: Apassionata Entertainment GmbH, Berlin, Kantstraße 24, 10623 Berlin. Geschäftsführer: 4. Quenzer, Rainer, * ‒.‒.‒‒, Neftenbach, Zürich, Schweiz; Änderung zu Nr. 3: Nunmehr: Geschäftsführer: Mock-O'Hara, Johannes; mit der Befugnis die Gesellschaft zusammen mit Rainer Quenzer zu vertreten
HRB 164573 B: Apassionata Entertainment GmbH, Berlin, Kantstraße 24, 10623 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.550,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 02.03.2015 ist das Stammkapital zum Zwecke der Ausgliederung der Peter Massine Entertainment Holding GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 137209 B) auf EUR 25.550 erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 5 (Stammkapital). Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 164573 B: Apassionata Entertainment GmbH, Berlin, Kantstraße 24, 10623 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat aufgrund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 02.03.2015 einen Teil des Vermögens der Peter Massine Entertainment Holding GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 137209 B) im Wege der Ausgliederung übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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