HRB 106937: Apoldaer Stadtentwicklungsgesellschaft mbH, Apolda, Schulplatz 3, 99510 Apolda. Änderung der Geschäftsanschrift: Markt 1, 99510 Apolda. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Röppenack, Bernd, Maschinenbauing., Apolda.
HRB 106937: Apoldaer Stadtentwicklungsgesellschaft mbH, Apolda, Schulplatz 3, 99510 Apolda. Bekanntmachung gem. § 52 Abs. 3 Satz 2 GmbHG: Aufgrund einer Veränderung in den Personen der Aufsichtsratsmitglieder ist durch die Geschäftsführer eine neue Liste mit Datum vom 21.08.2019 zum Handelsregister eingereicht worden.
HRB 106937: Apoldaer Stadtentwicklungsgesellschaft mbH, Apolda, Markt 1, 99510 Apolda. Die Gesellschafterversammlung vom 21.05.2019 hat die Änderung des Abschnitts VIII. Absatz 3 (Bildung, Zusammensetzung und Amtsdauer des Aufsichtsrates) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Änderung der Geschäftsanschrift: Schulplatz 3, 99510 Apolda.
HRB 106937: Apoldaer Stadtentwicklungsgesellschaft mbH, Apolda, Markt 1, 99510 Apolda. Bestellt: Geschäftsführer: Zimmermann, Stefan, Apolda, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 106937: Apoldaer Stadtentwicklungsgesellschaft mbH, Apolda, Markt 1, 99510 Apolda. Die Gesellschafterversammlung vom 31.01.2018 hat die Änderung des Abschnitt II (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Gegenstand: Finanzierung und Erschließung von Gewerbe- und Wohnungsbaugebieten sowie Bildung von Wohnungseigentum, Bau und Betrieb von Einrichtungen der kommunalen Daseinsvorsorge (z.B. Einrichtungen für die Aufnahme des ruhenden Verkehrs und ähnliches) sowie Ausrichtung kultureller Veranstaltungen. Die Gesellschaft soll die Grundstücke von den jeweiligen Eigentümern erwerben oder in deren Auftrag handelnd überplanen, erschließen, gegebenenfalls bebauen bzw. modernisieren und weiterveräußern oder selbst betreiben. Die Landesgartenschau Apolda 2017 GmbH mit dem Sitz in Apolda (Amtsgericht Jena HRB 510288) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 31.01.2018 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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