Apollinaris & Schweppes Beteiligungs-GmbH, Bad Neuenahr-Ahrweiler (Landskroner Str. 175, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Apollinaris GmbH am 26.09.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Apollinaris & Schweppes Beteiligungs-GmbH, Bad Neuenahr-Ahrweiler (Landskroner Str. 175, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider Unternehmen jeweils vom 28.08.2006 mit wirkung vom 01.01.2006 mit der Apollinaris GmbH (Vormals: Apollinaris & Schweppes GmbH) mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 55252) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.