HRB 4843: Apollo GmbH Fahrgastreederei, Peenemünde, Hafenpromenade 8, 17449 Peenemünde. Nicht mehr Geschäftsführerin: Teßnow, Anke, Peenemünde, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Neumann, Andreas, Peenemünde, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Teßnow, Ingolf, Peenemünde, * ‒.‒.‒‒.
HRB 4843: Apollo GmbH Fahrgastreederei, Peenemünde, Zum Hafen 1, 17449 Peenemünde. Die Gesellschafterversammlung vom 19.08.2016 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Geschäftsanschrift: Hafenpromenade 8, 17449 Peenemünde.
HRB 4843:Apollo GmbH Fahrgastreederei, Peenemünde, Zum Hafen 1, 17449 Peenemünde.Einzelprokura: Teßnow, Ingolf, Peenemünde, * ‒.‒.‒‒.
Apollo GmbH Fahrgastreederei, Peenemünde (Zum Hafen 1, 17449 Peenemünde). Die Gesellschafterversammlung vom 27.08.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR zum Zwecke der Durchführung der Ausgliederung der Fahrgastschiffahrt-Rudentours Anke Teßnow e. K. mit Sitz in Peenemünde, Amtsgericht Stralsund HRA 2172, und mit ihr eine Neufassung der Satzung beschlossen. 50.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 27.08.2008 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2008 die Fahrgastschiffahrt-Rudentours Anke Teßnow e. K. mit Sitz in Pennemünde (Amtsgericht Stralsund HRA 2172) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers; diese ist am 14.10.2008 erfolgt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.