HRB 11716: Apollo Vermögensverwaltungs GmbH, Bad Homburg v. d. Höhe, Ohlacker 25, 35581 Wetzlar. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 11716: Apollo Vermögensverwaltungs GmbH, Bad Homburg v. d. Höhe, Ohlacker 25, 35581 Wetzlar. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Niu, Mark Lock, Irvine, Kalifornien / USA - Vereinigte Staaten, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 11716: Apollo Vermögensverwaltungs GmbH, Bad Homburg v. d. Höhe, Tannenwaldallee 20, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe. Nicht mehr Geschäftsführer: Kölln, Harmen, Bad Homburg v. d. Höhe, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Niu, Mark Lock, Irvine, Kalifornien / USA - Vereinigte Staaten, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 11716: Apollo Vermögensverwaltungs GmbH, Bad Homburg v. d. Höhe, Tannenwaldallee 20, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Ohlacker 25, 35581 Wetzlar.
Apollo Vermögensverwaltungs GmbH, Bad Homburg v. d. Höhe, Tannenwaldallee 20, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.05.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Mainsee 660. V V GmbH mit Sitz in München (Amtsgericht München, HRB 185913) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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